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Telefon 044 860 47 03 | velo@velobirrer.ch

AGB

 1. Geltungsbereich 

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

so weit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. 

2. Lieferungen 

Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu der aktuellen AGB. Die 

Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten 

liegen allein in der Verantwortung des Kunden. Falls Fahrzeuge, Zubehör oder Bekleidung nicht 

lieferbar sind, kann der Besteller (Kunde) keinerlei Ansprüche geltend machen. 

3. Lieferfristen 

Unsere Lieferfristen erfolgen auf der Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge 

und Waren. Ansprüche aus einer Lieferverzögerung können nicht geltend gemacht werden. 

4. Erfüllungsort 

Erfüllungsort unserer Lieferung und Leistungen ist stets unsere Werkstatt, soweit nicht schriftlich 

etwas anderes vereinbart worden ist. 

5. Preise und Bezahlung 

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es 

eines ausdrücklichen als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages. Wir sind 

an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 10 Tagen nach der Erstellung gebunden. Die 

zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sind kostenpflichtig und 

werden dem Kunden berechnet. Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer 

Franken. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Post-/Maestro-Karte, ausser es werden schriftlich 

andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. 

Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. 

6. Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum 

Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf 

ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt drittüberlassen. 

7. Sachmängel 

a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. 

Allfällige Mängel sind innerhalb von 5 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der 

Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung 

sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen, 

werden von uns nicht ersetzt. 

b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung. 

c) Beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, 

wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen 

8. Garantie 

8.1 Garantieansprüche 

Grundsätzlich haftet jeder Hersteller für sein Produkt. Generell gilt, dass alle Versand- u. 

Verpackungs-, sowie Aus- und Einbaukosten zulasten des Bestellers/Kunden gehen. 

Weitergehende Ansprüche wie z.B. Schadenersatzansprüche zufolge mittelbarer oder 

unmittelbarer Sach- u. Personenschäden, sind gegenüber der VELOBIRRER AG 

ausgeschlossen und müssen direkt gegenüber dem Hersteller der Produkte geltend gemacht 

werden. Die VELOBIRRER AG unterstützt auch hier den Prozess und nimmt eine vermittelnde 

Rolle war. Das Gleiche gilt auch für Schäden, welche auf Unfall, Missbrauch, unsachgemässe 

Behandlung, Vernachlässigung oder natürliche Abnützung zurückzuführen sind. 

8.1.1 Bei Velo, Elektrovelos und Komponenten, die bei uns gekauft wurden, bearbeiten wir die

gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie kostenlos. Für Produkte, welche nicht bei

uns gekauft wurden, rechnen wir den Arbeitsaufwand zu unseren regulären Ansätzen ab.

8.2 Ersatz innerhalb Garantiezeit 

Die Garantie auf Fahrrad-Komponenten, die innerhalb der Garantiezeit ersetzt oder repariert 

wurde, verlängert die Garantie des Fahrrades und der übrigen Komponenten NICHT und 

erlischt in jedem Fall 2 Jahre nach dem ursprünglichen Kauf bzw. Inbetriebnahme des 

Fahrrades. 

8.3 Fälle OHNE Garantieanspruch 

Schäden, die durch Sturz, unsachgemässe(n) Gebrauch, Lagerung bzw. ausbleibende Pflege 

(Service, Unterhaltsintervall) oder durch die Verwendung von Fremdteilen entstanden sind, 

haben keinen Garantieanspruch. Schäden, die durch gebrauchsübliche Abnützung ihre 

Funktion nicht mehr voll wahrnehmen (z.B. Bremsbeläge, Kette, Antriebskomponenten, 

Schläuche, Pneu, Scheibenbremsbeläge, Federungskomponenten, usw.) die durch 

Nichtbeachten der Einbau- bzw. Gebrauchs- und Wartungsanweisungen des 

Fabrikanten/Herstellers entstanden sind, sowie Folgeschäden, die durch den andauernden 

Gebrauch von beschädigten Komponenten verursacht oder durch mangelhafte Prüfung 

ausgelöst wurden, können nicht reklamiert werden. 

8.4 Wichtige Richtlinien 

Um den Garantieanspruch prüfen zu können, benötigt der Hersteller/ Importeur sämtliche 

produktrelevanten Quittungen und Belege (Kaufquittung, Jahresinspektion(en) 1x jährlich 

Oder alle 2000 Km, Unterhaltsnachweis für Dämpfer- und Federungsaggregate). Falls diese 

nicht eingereicht werden können, kann es zu Einschränkungen bzw. Ablehnung des 

Garantieantrages kommen. 

9. Sonstige Haftung 

Wir haften nur für Schäden, die unser Personal in Zusammenhang mit der Verrichtung der 

Aus dem erteilten Auftrag erbringt, sofern uns ein Verschulden trifft. In allen Fällen ist die 

Haftung für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter 

(z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen 

Keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem 

Betrieb eines Fahrzeuges oder anderer Waren entstehen. 

10. Weiter Bestimmungen 

Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neunen 

Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die 

Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes. Erfüllungsort und ausschliesslich 

Gerichtstand ist der Sitz unserer Firma. 

VELOBIRRER AG 

Bahnhofstrasse 27 

8180 Bülach