AGB
1. Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
so weit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Lieferungen
Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu der aktuellen AGB. Die
Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten
liegen allein in der Verantwortung des Kunden. Falls Fahrzeuge, Zubehör oder Bekleidung nicht
lieferbar sind, kann der Besteller (Kunde) keinerlei Ansprüche geltend machen.
3. Lieferfristen
Unsere Lieferfristen erfolgen auf der Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge
und Waren. Ansprüche aus einer Lieferverzögerung können nicht geltend gemacht werden.
4. Erfüllungsort
Erfüllungsort unserer Lieferung und Leistungen ist stets unsere Werkstatt, soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart worden ist.
5. Preise und Bezahlung
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es
eines ausdrücklichen als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages. Wir sind
an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 10 Tagen nach der Erstellung gebunden. Die
zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sind kostenpflichtig und
werden dem Kunden berechnet. Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer
Franken. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Post-/Maestro-Karte, ausser es werden schriftlich
andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum
Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf
ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt drittüberlassen.
7. Sachmängel
a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen.
Allfällige Mängel sind innerhalb von 5 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der
Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung
sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen,
werden von uns nicht ersetzt.
b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung.
c) Beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich,
wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen
8. Garantie
8.1 Garantieansprüche
Grundsätzlich haftet jeder Hersteller für sein Produkt. Generell gilt, dass alle Versand- u.
Verpackungs-, sowie Aus- und Einbaukosten zulasten des Bestellers/Kunden gehen.
Weitergehende Ansprüche wie z.B. Schadenersatzansprüche zufolge mittelbarer oder
unmittelbarer Sach- u. Personenschäden, sind gegenüber der VELOBIRRER AG
ausgeschlossen und müssen direkt gegenüber dem Hersteller der Produkte geltend gemacht
werden. Die VELOBIRRER AG unterstützt auch hier den Prozess und nimmt eine vermittelnde
Rolle war. Das Gleiche gilt auch für Schäden, welche auf Unfall, Missbrauch, unsachgemässe
Behandlung, Vernachlässigung oder natürliche Abnützung zurückzuführen sind.
8.1.1 Bei Velo, Elektrovelos und Komponenten, die bei uns gekauft wurden, bearbeiten wir die
gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie kostenlos. Für Produkte, welche nicht bei
uns gekauft wurden, rechnen wir den Arbeitsaufwand zu unseren regulären Ansätzen ab.
8.2 Ersatz innerhalb Garantiezeit
Die Garantie auf Fahrrad-Komponenten, die innerhalb der Garantiezeit ersetzt oder repariert
wurde, verlängert die Garantie des Fahrrades und der übrigen Komponenten NICHT und
erlischt in jedem Fall 2 Jahre nach dem ursprünglichen Kauf bzw. Inbetriebnahme des
Fahrrades.
8.3 Fälle OHNE Garantieanspruch
Schäden, die durch Sturz, unsachgemässe(n) Gebrauch, Lagerung bzw. ausbleibende Pflege
(Service, Unterhaltsintervall) oder durch die Verwendung von Fremdteilen entstanden sind,
haben keinen Garantieanspruch. Schäden, die durch gebrauchsübliche Abnützung ihre
Funktion nicht mehr voll wahrnehmen (z.B. Bremsbeläge, Kette, Antriebskomponenten,
Schläuche, Pneu, Scheibenbremsbeläge, Federungskomponenten, usw.) die durch
Nichtbeachten der Einbau- bzw. Gebrauchs- und Wartungsanweisungen des
Fabrikanten/Herstellers entstanden sind, sowie Folgeschäden, die durch den andauernden
Gebrauch von beschädigten Komponenten verursacht oder durch mangelhafte Prüfung
ausgelöst wurden, können nicht reklamiert werden.
8.4 Wichtige Richtlinien
Um den Garantieanspruch prüfen zu können, benötigt der Hersteller/ Importeur sämtliche
produktrelevanten Quittungen und Belege (Kaufquittung, Jahresinspektion(en) 1x jährlich
Oder alle 2000 Km, Unterhaltsnachweis für Dämpfer- und Federungsaggregate). Falls diese
nicht eingereicht werden können, kann es zu Einschränkungen bzw. Ablehnung des
Garantieantrages kommen.
9. Sonstige Haftung
Wir haften nur für Schäden, die unser Personal in Zusammenhang mit der Verrichtung der
Aus dem erteilten Auftrag erbringt, sofern uns ein Verschulden trifft. In allen Fällen ist die
Haftung für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter
(z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen
Keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem
Betrieb eines Fahrzeuges oder anderer Waren entstehen.
10. Weiter Bestimmungen
Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neunen
Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die
Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes. Erfüllungsort und ausschliesslich
Gerichtstand ist der Sitz unserer Firma.
VELOBIRRER AG
Bahnhofstrasse 27
8180 Bülach